Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der LokalSkribe UG (haftungsbeschränkt), Zirler Straße 4, 82194 Gröbenzell (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über den Erwerb und die Nutzung der Software „LokalSkribe".
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises eine zeitlich unbeschränkte, nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software „LokalSkribe" auf einem einzelnen Windows-Betriebssystem (Einzelplatzlizenz).
(2) Die Software wird als digitaler Download bereitgestellt. Eine physische Lieferung erfolgt nicht.
(3) Die eigentliche Transkriptionsverarbeitung erfolgt lokal auf dem Rechner des Kunden. Audio- und Transkriptionsinhalte werden dabei nicht an Server des Anbieters oder Dritter übertragen. Davon unberührt bleiben kauf- und lizenzbezogene Prozesse (Checkout, Lizenzaktivierung, Updates).
(4) Systemanforderungen: Windows 10 oder Windows 11, mindestens 8 GB RAM, 5 GB freier Speicherplatz. Für GPU-Beschleunigung wird eine NVIDIA-Grafikkarte (ab RTX 3060) empfohlen.
§ 2a Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des Stripe-Checkouts ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch Versand der Bestätigungs-E-Mail mit Lizenzschlüssel annimmt.
(3) Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert und ist nach Vertragsschluss nicht mehr abrufbar. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung per E-Mail. Es gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebene Preis. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten alle Preisbestandteile. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Checkout-Prozess angezeigt.
(3) Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde einen Lizenzschlüssel per E-Mail an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse.
§ 3a Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung (Jahreslizenzen)
(1) Erstlaufzeit. Die Jahreslizenzen (Tarife „Standard", „Team", „Office", „Student") haben eine Erstlaufzeit von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem Tag der erfolgreichen Zahlung der ersten Jahresgebühr.
(2) Übergang in das monatliche Abonnement nach Erstlaufzeit. Wird die Lizenz nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit gekündigt, wird das Vertragsverhältnis automatisch in ein monatliches Abonnement zum jeweils gültigen Monatspreis (siehe Preisliste auf www.lokalskribe.eu) überführt. Die Monatspreise betragen aktuell: Student 3,90 €/Monat, Standard 14,90 €/Monat, Team 24,90 €/Monat, Office 49,90 €/Monat. Die Monatspreise enthalten gegenüber dem rechnerischen Anteil des Jahresabonnements einen Aufschlag von rund 20 % (Flexibilitätsaufschlag für monatliche Abrechnung). Wer im Voraus zwölf Monate bucht, spart somit gegenüber dem laufenden Monatsabonnement. Während des Monatsabonnements kann der Kunde — gleich ob Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) — den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats ordentlich kündigen.
(3) Erneutes Jahresabonnement. Der Kunde kann während des laufenden Monatsabonnements jederzeit über das Kundenkonto im Stripe Customer Portal oder direkt aus der Software heraus ein neues Jahresabonnement zum dann gültigen Jahrespreis buchen. Der bereits gezahlte Anteil des laufenden Abrechnungsmonats wird taggenau auf die neue Jahresgebühr angerechnet. Mit Abschluss des neuen Jahresabonnements beginnt eine neue zwölfmonatige Erstlaufzeit; Absatz 2 gilt für den weiteren Verlauf entsprechend.
(4) Erinnerung vor Übergang. Der Anbieter wird Kunden frühestens vier (4) Monate und spätestens zwei (2) Monate vor dem Ende der zwölfmonatigen Erstlaufzeit in Textform (in der Regel per E-Mail) auf den bevorstehenden Übergang in das monatliche Abonnement, den dann gültigen Monatspreis, die Kündigungsfrist und die Kündigungswege hinweisen.
(5) Kündigungswege. Die Kündigung kann vom Kunden formfrei erklärt werden, wahlweise:
a) über die Online-Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen" auf www.lokalskribe.eu nach Maßgabe von § 312k BGB,
b) per einfacher E-Mail an [email protected],
c) auf dem Postweg an die im Impressum genannte Anschrift.
Eine bestimmte Form (insbesondere Schrift- oder Textform) wird nicht verlangt. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung unverzüglich auf elektronischem Weg in Textform (§ 312k Abs. 4 BGB).
(6) Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Für Verbraucher hält der Anbieter auf seiner Webseite eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen" bereit, die zu einer Bestätigungsseite mit Bestätigungsschaltfläche („Jetzt kündigen") führt. Eine vorherige Anmeldung am Kundenkonto ist hierfür nicht erforderlich.
(7) Tarifwechsel und anteilige Verrechnung.
a) Upgrade während der zwölfmonatigen Erstlaufzeit: Der Kunde kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln. Der anteilige Restwert der bisherigen Jahresgebühr wird taggenau auf den Preis des neuen Tarifs angerechnet; die zwölfmonatige Erstlaufzeit läuft unverändert ab dem ursprünglichen Vertragsbeginn weiter.
b) Upgrade aus der monatlichen Verlängerungsphase (§ 3a Abs. 2): Ein Wechsel zurück in ein neues Jahresabonnement ist möglich, begründet aber eine neue zwölfmonatige Erstlaufzeit. Damit eine solche Bindung wirksam zustande kommt, werden dem Kunden Preis, Laufzeit, Verlängerungslogik und Kündigungsfrist im Bestellprozess unmittelbar vor der zahlungspflichtigen Bestätigungsschaltfläche hervorgehoben dargestellt und sind aktiv zu akzeptieren (§ 312j Abs. 2 BGB). Der anteilige Restwert des laufenden Abrechnungsmonats wird taggenau auf die neue Jahresgebühr angerechnet.
c) Downgrade: Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode bzw. — in der monatlichen Verlängerungsphase — zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam; eine anteilige Erstattung erfolgt insoweit nicht.
(8) Zahlungsverzug und Nachfrist. Schlägt der automatische Einzug der Jahresgebühr fehl, fordert der Anbieter den Kunden zur Zahlung auf und gewährt eine Nachfrist von vierzehn (14) Tagen. Während dieser Nachfrist bleibt das Nutzungsrecht uneingeschränkt aktiv. Erfolgt innerhalb der 14-tägigen Nachfrist kein Ausgleich, ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz für die weitere Nutzung zu sperren. Bereits erbrachte Vertragsperioden bleiben unberührt. § 543 BGB sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleiben unberührt.
(9) Ausnahme „Professional". Die Perpetual-Lizenz „Professional" wird zeitlich unbeschränkt eingeräumt und unterliegt nicht den Regelungen über Vertragsverlängerung und ordentliche Kündigung in den Absätzen 1 bis 8. Für den optionalen Wartungs-Pass gilt § 5 Absatz 2.
§ 4 Lizenzumfang, Geräteaktivierung und Testversion
(1) Nutzungsrecht und Geräteanzahl. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software auf Computern mit Microsoft Windows 10 oder Microsoft Windows 11 zu installieren und zu nutzen. Bei Subscription-Tarifen ist das Recht auf die Vertragslaufzeit befristet; bei der Perpetual-Lizenz „Professional" ist es zeitlich unbeschränkt. Die Anzahl der zulässigen gleichzeitigen Aktivierungen richtet sich nach dem erworbenen Tarif: „Standard" und „Student" je ein (1) Gerät, „Team" drei (3) Geräte, „Office" vier (4) bis zehn (10) Geräte. Höhere Nutzeranzahlen können gegen Aufpreis hinzugebucht werden (siehe jeweils aktuelle Preisliste).
(2) Trial-Modus. Mit der Installation der Software ohne erworbene Lizenz beginnt automatisch ein kostenfreier Trial-Modus. Dieser umfasst eine Bearbeitungsbeschränkung auf zehn (10) Minuten je Eingabedatei, den Export ausschließlich im TXT-Format und die Bindung an ein (1) Gerät. Der Trial-Modus stellt ein unentgeltliches Schenkungsverhältnis im Sinne der §§ 516 ff. BGB dar; die §§ 327 ff. BGB finden keine Anwendung (§ 327 Abs. 6 Nr. 3 BGB). Der Anbieter kann den Trial-Modus jederzeit ändern oder einstellen. Die Haftung für den Trial-Modus ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§§ 521, 524 BGB).
(3) Technische Geräte-Bindung (HWID). Die technische Begrenzung der Aktivierungen erfolgt über eine anonyme Geräte-Kennung („Hardware-Hash", HWID), die lokal aus mehreren Geräteinformationen als SHA-256-Hash gebildet und an die Lizenzserver des Anbieters übermittelt wird. Die HWID dient ausschließlich der Lizenzdurchsetzung und Missbrauchsverhütung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Einzelheiten zur Frequenz und Funktionsweise der Online-Lizenzprüfung regelt § 6b. Weitere Datenschutz-Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
(4) Geräte-Wechsel. Der Kunde kann seine Lizenz selbst auf ein anderes Gerät übertragen, indem er die Aktivierung auf dem alten Gerät über die Software-Funktion „Lizenz deaktivieren" freigibt. Bei Hardwaredefekt unterstützt der Support unter [email protected].
(5) Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, verbreiten, vermieten, verleihen oder Dritten zur Nutzung überlassen. Dies gilt nicht für die gleichzeitige Mehrfachnutzung im Rahmen der Tarife „Team" und „Office" gemäß der in Absatz 1 festgelegten Geräteanzahl. Dekompilierung und Reverse Engineering sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet.
§ 4a Hinweis zur Verarbeitung vertraulicher Inhalte
(1) Die Software ist so gestaltet, dass Audio- und Transkriptionsinhalte den Rechner des Kunden bei lokaler Transkription nicht verlassen. Der Anbieter erhält im Regelbetrieb keine Kenntnis von Inhalten der vom Kunden verarbeiteten Audio- oder Textdaten.
(2) Der Kunde bleibt für die Auswahl, Konfiguration und sicherheitstechnische Einbindung der Software in seinen Arbeitsalltag selbst verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Pflichten und der DSGVO.
(3) Der Anbieter handelt nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für die lokal verarbeiteten Audio- und Transkriptionsinhalte, da diese nicht zur Verarbeitung im Auftrag an den Anbieter übermittelt werden.
§ 5 Updates, Aktualisierungen und Support
(1) Updates bei Jahreslizenzen. Bei den Jahreslizenzen („Standard", „Team", „Office", „Student") sind sämtliche während der Vertragslaufzeit veröffentlichten Funktions-, Kompatibilitäts- und Sicherheitsupdates im Lizenzentgelt enthalten und werden dem Kunden ohne weitere Gebühr bereitgestellt (§ 327f Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BGB).
(2) Updates bei der Perpetual-Lizenz „Professional".
a) Im Kaufpreis enthalten sind Funktions- und Sicherheitsupdates für die zum Kaufzeitpunkt aktuelle Major-Version sowie alle darauf folgenden Minor-Versionen während der ersten 24 Monate ab Kaufdatum.
b) Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Major-Version erforderlich sind, stellt der Anbieter dem Kunden auch nach Ablauf der 24-Monats-Frist ohne zusätzliches Entgelt für die nach § 327f Abs. 1 BGB maßgebliche Erwartungsdauer bereit. Diese beträgt für die Perpetual-Lizenz mindestens fünf (5) Jahre ab Kaufdatum, in Anlehnung an Art. 13 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act).
c) Auf neue Major-Versionen (Funktions-Upgrades) besteht ein Anspruch nur, wenn der Kunde ab dem 25. Monat nach Kaufdatum einen optionalen Wartungs-Pass erwirbt. Der Wartungs-Pass kostet 79,00 € pro Jahr und gewährt Zugang zu allen neuen Major-Versionen sowie zu allen Funktions-, Kompatibilitäts- und Sicherheitsupdates während seiner Laufzeit. Eine einseitige Erhöhung des Wartungs-Pass-Preises während laufender Vertragsperioden ist ausgeschlossen.
(3) Gesetzliche Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB). Unabhängig vom gewählten Tarif stellt der Anbieter Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach § 327f Abs. 1 Satz 3 BGB.
(4) Information über Updates. Der Anbieter informiert den Kunden über die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über die Folgen ihrer Nichtinstallation über (i) eine In-App-Benachrichtigung beim Programmstart und (ii) eine E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Unterlässt der Kunde die Installation einer ordnungsgemäß bereitgestellten Aktualisierung innerhalb angemessener Frist, haftet der Anbieter nicht für Produktmängel, die allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen sind (§ 327f Abs. 2 BGB).
(5) Support. Support erfolgt per E-Mail an [email protected]. Der Anbieter strebt eine Erstantwort innerhalb von zwei (2) Werktagen an. Ein Anspruch auf telefonischen Support oder auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht. Mängelrechte des Kunden nach §§ 327i ff. BGB und §§ 434 ff. BGB bleiben unberührt.
§ 6 KI-Transparenzhinweis (EU AI Act Art. 50)
(1) Die Software verwendet KI-Modelle (OpenAI Whisper) zur automatischen Umwandlung von Sprache in Text. Alle erzeugten Transkripte sind KI-generierte Inhalte und als solche zu behandeln.
(2) KI-generierte Transkripte können Fehler enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Transkripte vor der Weiterverwendung auf Richtigkeit zu kontrollieren. An Verbesserungen der Sprechererkennung wird kontinuierlich gearbeitet.
(3) Transkripte dienen als Dokumentationshilfe und ersetzen keine fachliche, medizinische oder rechtliche Beurteilung.
§ 6a Lizenzprüfung (Heartbeat)
(1) Die Software prüft in regelmäßigen Abständen die Gültigkeit der Lizenz. Diese Prüfung erfolgt bei jedem Programmstart sowie in einem Intervall von 30 Tagen während der Nutzung.
(2) Für die Lizenzprüfung ist eine Internetverbindung erforderlich. Bei der Prüfung werden ausschließlich der Lizenzschlüssel und eine anonyme Geräte-ID übermittelt. Es werden keine Audio-Inhalte, Transkriptionstexte oder persönliche Daten übertragen.
(3) Die Software kann ohne Internetverbindung bis zu 30 Tage offline genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine einmalige Online-Prüfung erforderlich, um die Nutzung fortzusetzen.
(4) Die Lizenzprüfung dient dem Schutz vor unbefugter Nutzung und der Durchsetzung der Einzelplatzlizenz (§ 4 Abs. 1).
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den auf der Website beschriebenen Funktionen entspricht.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Bereitstellung des digitalen Produkts (§ 327 ff. BGB).
(3) Die Qualität der Transkriptionsergebnisse hängt von der Hardware des Kunden, der Qualität der Audiodateien und anderen Faktoren ab. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Genauigkeit der Transkription.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie unter Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, stimmt der Verbraucher im Checkout ausdrücklich zu, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Verbraucher bestätigt seine Kenntnis, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.